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   BGH, 22.06.1982 - VI ZR 225/80   

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https://dejure.org/1982,5182
BGH, 22.06.1982 - VI ZR 225/80 (https://dejure.org/1982,5182)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1982 - VI ZR 225/80 (https://dejure.org/1982,5182)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - VI ZR 225/80 (https://dejure.org/1982,5182)
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Volltextveröffentlichung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Geschäftsführer

    Art. 5 Abs. 1 GG

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2248
  • MDR 1983, 44
  • GRUR 1982, 633
  • afp 1982, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Ob und inwieweit sich für den Adressaten in dem Werturteil zugleich ein substantieller Tatsachenkern verkörpert, ist nach dem Kontext zu entscheiden, in dem der Vorwurf erhoben wird (BGH, Urteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 255/80, GRUR 1982, 633, 634 = WRP 1983, 21 - Geschäftsführer; Urteil vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91, GRUR 1993, 409, 410 - Illegaler Fellhandel; BGH, WRP 2009, 631 Rn. 14 - Fraport-Manila-Skandal).
  • LG Mannheim, 22.09.2020 - 14 O 148/20

    Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes in Form eines sogenannten

    Ob und inwieweit sich für den Adressaten in dem Werturteil zugleich ein substanzieller Tatsachenkern verkörpert, ist nach dem Kontext zu entscheiden (BGH, GRUR 1982, 633 [634] = NJW 1982, 2248 = WRP 1983, 21 - Geschäftsführer; BGH, GRUR 1993, 409 [410] = NJW 1993, 930 - Illegaler Fellhandel; BGH, NJW 2009, 1872 Rn. 14 = WRP 2009, 631 - Fraport-Manila-Skandal).
  • LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09

    Es ist zulässig ein Gerichtsurteil mit dem Fazit "Kurz: Auch im Coaching-Geschäft

    Regelmäßig bringt die Einstufung eines Vorganges als strafrechtlich relevanter Tatbestand nicht anders als Rechtsmeinungen im außerstrafrechtlichen Bereich zunächst nur die ganz überwiegend auf Wertung beruhende subjektive Beurteilung zum Ausdruck, der zwar eine andere Auffassung entgegengehalten werden kann, die aber nicht schon deshalb (Widerrufs)Ansprüche auslösen kann (BGH GRUR 82, 633, 634 - Geschäftsführer).
  • LG München I, 10.11.2021 - 21 O 13540/21

    Anschwärzung und gezielte Behinderung durch Warnung potentieller Investoren

    Ob und inwieweit sich mit der hier in Frage stehenden Behauptung der eigenen Rechteinhaberschaft für den Adressaten zugleich ein substantielles Tatsachensubstrat verkörpert, ist der Kontext entscheidend, in dem die Behauptung aufgestellt wird (vgl. BGH, GRUR 1982, 633, 634 - Geschäftsführer, Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 4 UWG Rn. 2.16 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 28.07.2011 - 315 O 515/10

    Unlauterer Wettbewerb: Aufruf zum Boykott illegal vertriebener Arzneimittel

    Von einer (auch) Tatsachenbehauptung ist nur auszugehen, wenn die Äußerung nicht als Rechts- oder Moralauffassung kenntlich gemacht ist, sondern beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die einer beweismäßigen Überprüfung zugänglich sind (BGH GRUR 1982, 631, 632 - Klinikdirektoren; BGH GRUR 1982, 633, 634 - Geschäftsführer; BGH GRUR 1993, 409, 410 - Illegaler Fellhandel; BGH GRUR 1993, 412, 413 - Ketten-Mafia; OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 271).
  • LG Berlin, 15.05.2007 - 27 O 347/07
    Es gehört zu den Garantien der Meinungsfreiheit, dass der Kritiker prinzipiell auch seine strafrechtliche Bewertung von Vorgängen als persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen kann, selbst wenn diese objektiver Beurteilung nicht standhält ( BGH GRUR 1982, 633, 634 m.w.Nachw.).
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